Nachdem der Bevölkerung die grundlegenden Bestrebungen des Gemeinderates durch die im Jahr 2014 bereits aufgelegenen Entwürfen grösstenteils bereits bekannt gewesen sein dürften, hatte sie im Rahmen des zweiten Mitwirkungsverfahren in rechtsgenüglicher Weise erneut die Möglichkeit, sich zur Gesamtrevision Nutzungsplanung zu äussern. Zu den im Mitwirkungsverfahren eingegangenen 14 Eingaben nahm der Gemeinderat im Mitwirkungsbericht vom 18. Mai 2021 Stellung (Vorakten, act. 140, Mappe 10). Die Beurteilung der Vorinstanz, dass die Ausführungen des Gemeinderates im Mitwirkungsbericht zwar knapp, aber ausreichend ausgefallen seien, ist nicht zu beanstanden.