Die Planungsunterlagen konnten auf der Website der Gemeinde oder auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Eine Informationsveranstaltung wurde pandemiebedingt (Covid 19) aus nachvollziehbaren Gründen nicht durchgeführt. Der Gemeinderat versuchte diesem Umstand zu begegnen, in dem sich der Gemeinderat und der Planer für die telefonische Beantwortung von Fragen zur Verfügung stellten. Interessierte Personen wurden zudem darauf hingewiesen, dass sie beim Gemeinderat mittels Fragebogen auf der Rückseite des Informationsschreibens innert der Auflagefrist Hinweise und Vorschläge einbringen können (Beilage 6 zur Beschwerdeantwort). Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden.