Ergänzend lässt sich Folgendes festhalten: Die erheblich überarbeiteten Vorlagen standen den Mitgliedern der Planungskommission ab Ende August 2017 in einer Cloud zur Einsichtnahme zur Verfügung und wurden ihnen an der Sitzung vom 24. Oktober 2017 vorgestellt. Sie erhielten die Möglichkeit, Fragen und Anregungen einzubringen, um diese an der folgenden Sitzung vom 13. Dezember 2017 zu diskutieren (Sitzungsprotokoll Nutzungsplanungskommission vom 24. Oktober 2017). Weshalb zu diesem Zeitpunkt an den Entwürfen nichts mehr zu ändern gewesen sein soll, legt der Beschwerdeführer nicht dar und ist nicht nachvollziehbar.