Aufgrund der umfangreichen Rückmeldung des BVU, Abteilung Raumentwicklung, zum mangelhaften ersten Entwurf (vgl. Beschwerdeantwort, Ziff. 1.2) kam der Gemeinderat offenbar zur Überzeugung, dass die bisherige Vorgehensweise mit Einbezug einer Planungskommission zu keinem genehmigungsfähigen Ergebnis führe und entschied sich deshalb, die für die Überarbeitung notwendigen Grundsatzfragen mit dem neuen Fachplaner zu klären und die gewichtigen Anpassungen ohne Einbezug einer beratenden Kommission zu erarbeiten. Der Gemeinderat ist weder gestützt auf Art.