rung in geeigneter Weise mitwirken kann. Bei der Mitwirkung im Planungsverfahren handelt es sich um eine Einflussmöglichkeit der Bevölkerung, welche sich von den Instrumenten der direkten Demokratie und des Rechtsschutzes unterscheidet. Sie gehört wie das Vernehmlassungsverfahren zu jenen institutionellen Formen, die keine rechtliche Bindung, sondern blosse politische Einflussnahme bewirken. Information und Mitwirkung der Bevölkerung ermöglichen die notwendige Breite der Interessenabwägung, bilden eine wichtige Grundlage für den sachgerechten Planungsentscheid und tragen damit zu einer qualitativ guten Planung bei.