Man habe sie aber am 5. Februar 2015 über den Verfahrensstand und die weiteren Schritte informiert. Im Übrigen sei der Gemeinderat nicht verpflichtet, eine gemeinderätliche Kommission in Entscheidungsprozesse einzubinden. Diese habe eine beratende Funktion und könne bestenfalls Anträge stellen. Man habe an der Sitzung mit der Planungskommission vom 13. Dezember 2017 die überarbeiteten Entwürfe und die Anliegen des Beschwerdeführers besprochen. Nach der zweiten Vorprüfung durch das BVU, Abteilung Raumentwicklung, sei nochmals eine Überarbeitung notwendig gewesen, was der Gemeinderat wiederum in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro selbst an die Hand genommen habe.