2.1.3. Der Gemeinderat bringt im Wesentlichen vor, die Mitglieder der Planungskommission hätten von Anfang an die Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit zahlreichen Eigeninteressen beeinflusst. Der erste Entwurf vom 27. März 2014 sei aus diversen Gründen völlig überladen und mangelhaft gewesen, weshalb eine grundlegende Überarbeitung notwendig gewesen sei. Die gemäss Stellungnahme des BVU, Abteilung Raumentwicklung, zu vertiefenden Grundsatzfragen habe der Gemeinderat selbst mit dem Planungsbüro bearbeitet; die Planungskommission sei für diese Aufgabe nicht geeignet gewesen. Man habe sie aber am 5. Februar 2015 über den Verfahrensstand und die weiteren Schritte informiert.