Insgesamt sei der Bevölkerung vorgegaukelt worden, es habe in der Planungskommission eine Interessenabwägung stattgefunden und es würden ihre Interessen ausgewogen vertreten. Der Vorwurf des Gemeinderats, er wolle seine Vorschläge und Anregungen vorbehaltlos in der Nutzungsplanung umgesetzt sehen, sei im Übrigen haltlos. Allerdings entspreche es auch nicht dem Sinn einer Mitwirkung, wenn Anregungen kategorisch abgelehnt würden und damit wirkungslos blieben. Insgesamt sei die Mitwirkung mangelhaft gewesen; es habe keine unabhängige, freie Meinungsbildung in der Bevölkerung stattfinden können, da Gegenargumente nicht ersichtlich gewesen seien.