2.1.2. Dagegen wendet der Beschwerdeführer in der Hauptsache ein, die Planungskommission sei in den Jahren 2014 bis 2017 nicht mehr einberufen worden. Man habe sie vom weiteren Planungsverfahren ausgeschlossen, weil sie gemäss den Aussagen des Gemeindeschreibers ein Wunschkonzert veranstaltet habe, das nicht realisierbar gewesen sein soll. Am 13. Dezember 2017 habe zwar wieder eine Kommissionssitzung stattgefunden; zu diesem Zeitpunkt sei an den Entwürfen aber nichts mehr zu ändern gewesen, weil Gemeinderat, Planer und Kanton die Vorlage schon als gegeben angesehen hätten.