3. 3.1. Der Beschwerdeführer macht in Bezug auf das Mitwirkungsverfahren sinngemäss geltend, das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sei auf seine Aufsichtsanzeige hin nicht aktiv geworden, sondern habe sie zur weiteren Behandlung an das BVU weitergeleitet. Dies sei nicht korrekt, weil er Verfahrensfehler im Nutzungsplanungsverfahren beanstandet habe und nicht materielle Aspekte der Nutzungsplanung. Das DVI sei anzuhalten, künftige Aufsichtsanzeigen selbst zu behandeln und nicht an die zuständige Abteilung eines anderen Departements weiterzuleiten (Beschwerde, S. 3 und 15 f.; Vorakten act. 39).