1. Wiederholung des Mitwirkungsverfahrens. 2. Eventualiter Beurteilung meiner Einwendung durch den Regierungsrat als Beschwerdeinstanz. 2. Der Regierungsrat beschloss am 20. September 2023 (RRB Nr. 2023- 001148): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. -3- 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 403.–, insgesamt Fr. 2'403.–, werden dem Beschwerdeführer A._____ auferlegt. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen.