A. 1. Der Gemeinderat Q._____ legte vom 1. bis 30. Juni 2021 die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, bestehend aus der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan, öffentlich auf. 2. Dagegen erhob A._____ am 26. Juni 2021 Einwendung mit zahlreichen Anträgen. An der am 20. September 2021 durchgeführten Einwendungsverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden.