1. Zustellung des Sistierungsgesuchs vom 1. März 2024 (Datum Postaufgabe: 3. März 2024) an die Sozialkommission Q._____ sowie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG. 2. Das Sistierungsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. - 12 - 4. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 184.00, gesamthaft Fr. 1'684.00, sind von der Beschwerdeführerin zu ½ mit Fr. 842.00 zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton.