4. Mit Eingabe vom 23. August 2021 erhob die Beschwerdeführerin gegen die Beschwerdestelle SPG eine Rechtsverzögerungsbeschwerde, welche das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 29. September 2021 abwies. 5. Am 20. Dezember 2021 wurde die Sistierung des Beschwerdeverfahrens aufgrund des am 24. November 2021 ergangenen Bundesgerichtsentscheids im Verfahren 8C_441/2021 aufgehoben. 6. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2022 beantragte die Gemeinde Q._____ die Abweisung der Beschwerde. 7. Mit Replik vom 1. Februar 2022 hielt A._____ an ihren Anträgen fest.