B. 1. Gegen den Beschluss der Sozialkommission erhob A._____, vertreten durch lic. iur. Tobias Hobi, Zürich, mit Eingabe vom 2. Juli 2021 beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, Verwaltungsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Der Beschluss der Beschwerdegegnerin sei wegen der Verpflichtung zum gesetzwidrigen Vorbezug ersatzlos aufzuheben.