__ AG beteiligt sind bzw. waren, künftig für den Kiesabbau im besagten Gebiet V verantwortlich sein wird und dass sich die G._____ in eine Aktiengesellschaft mit Firmensitz in Q._____ umwandeln werde und ihren Firmensitz für die gesamte Betriebsdauer dort beizubehalten habe (DVI-act. 33). Daran hat sich mit dem Verkauf der B._____ an die C._____ nichts geändert. Zwar soll die F._____ AG mit dem - 11 -