Es hätten auch keine Gespräche zwischen dem Gemeinderat und der B._____ betreffend Verkauf oder anderweitiger Nachfolgelösungen gegeben. Schliesslich komme dem Umstand, dass die B._____ vor der Referendumsabstimmung nach einer Nachfolgelösung gesucht habe, keine solche erhebliche Tragweite zu, wie dies für eine nachträgliche Abstimmungsbeschwerde vorausgesetzt würde. So müsse in der freien Marktwirtschaft stets mit Änderungen in der Unternehmensstruktur gerechnet werden. -7-