Weshalb es sich hierbei gerade nicht um ein zur Zeit der Abstimmung vorhandenes, aber noch unbekanntes oder unbeachtliches Faktum handle. Zur fehlenden Information betreffend konkrete Nachfolgelösung der B._____ hätte sich der Beschwerdeführer bereits im Vorfeld zur Abstimmung mittels Abstimmungsbeschwerde wehren können. Schliesslich habe auch der Gemeinderat erst mit der Medienmitteilung vom 31. März 2023 und somit zum selben Zeitpunkt wie die Öffentlichkeit vom Verkauf erfahren. Gegenteiliges ergebe sich auch nicht anhand der Angaben der B._____, wonach bereits seit zwei Jahren nach einer Nachfolgelösung gesucht und dies auch öffentlich mitgeteilt worden sei. Auf-