Unabhängig davon, ob ein schwerwiegender und verborgen gehaltener Mangel vorliege, sei mit einer 30-tägigen Frist die gesetzlich nicht festgelegte zeitliche Grenze als eingehalten zu betrachten. Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, er stütze sich nicht auf ein echtes, sondern auf ein unechtes Novum. Der Verkauf der B._____ sei zwar erst nach der durchgeführten Abstimmung erfolgt, die diesbezüglichen Verhandlungen seien aber bereits seit Längerem geführt worden. Die B._____ habe darauf hingewiesen, immer offen und transparent informiert zu haben. Gemäss der Aussage der C._____ (Käuferin der B.___