2. Mit Entscheid vom 25. August 2022 (Zustellung 21. September 2022) trat die Steuerkommission Q._____ nicht auf die Einsprache ein. C. Mit Schreiben vom 11. August 2022 (Postaufgabe 20. Oktober 2022) erhoben A._____ und B._____ "Einsprache" bei der Stadt Q._____, welche die Eingabe an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, weiterleitete. Letzteres nahm die Eingabe als Rekurs entgegen und entschied am 21. September 2023: 1. Der Rekurs wird abgewiesen.