Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 21. September 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. A._____ und B._____ reichten für die Steuerperiode 2020 trotz Mahnung vom 2. August 2021 und letzter Mahnung vom 10. September 2021 (unter Androhung einer Busse und der Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen) keine Steuererklärung ein.