subeventualiter sei die Umsetzung der verkehrsmedizinischen Begutachtung in der Justizvollzugsanstalt sicherzustellen und es seien entsprechende Vorkehrungen zu treffen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten des Staates. A._____ liess zudem den folgenden prozessualen Antrag stellen: Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren und die Unterzeichnende als unentgeltliche Rechtsbeiständin des Beschwerdeführers einzusetzen. 2. Am 1. September 2023 entschied das DVI Folgendes: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.