Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, gemäss Rapport der Stadtpolizei Zürich vom 4. Oktober 2022 sei der Betroffene am 3. Oktober 2022 in Zürich als Lenker eines Personenwagens einer Führer-/Fahrzeugkontrolle unterzogen worden. Im Rahmen einer anschliessend durchgeführten Leibesvisitation in der Dienststelle seien zwei Portionen Kokain (58.3 Gramm brutto) aus seiner Unterhose sichergestellt worden. Aufgrund des Mitführens von brutto 58.3 Gramm Kokain, bei welchem es sich um eine sog. "harte" Droge mit hohem Abhängigkeitspotenzial und starker Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit handle, bestehe die Gefahr einer Betäubungsmittelsucht, welche die Fahreignung ausschliesse.