Akten BVU, Abteilung Wald, act. 197 f.). Aus Gründen der Praktikabilität und Verfahrensökonomie seien auch zu diesem Zeitpunkt die früheren Waldausscheidungen in der Regel nur mittels GPS- Einmessungen überprüft worden, da bis zum Vorliegen des heute geltenden Waldgrenzenplans ohnehin der dynamische Waldbegriff gegolten habe. Derartige GPS-Messungen seien aber mit einem gewissen Fehlerpotential behaftet (z.B. – wie hier – bei überhängenden Bäumen) (vgl. angefochtener Entscheid, S. 9).