ALAIN GRIFFEL, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Aufl. 2014, N. 25 zu § 28). Dass die Vorinstanz auf die Beschwerde nicht eintrat (angefochtener Entscheid, S. 5 f., 12 [Dispositiv-Ziffer 1a]), anstatt sie gegenstandslos geworden von der Kontrolle abzuschreiben, war zwar nicht - 11 -