Entsprechend seiner Ankündigung nahm das BVU, Abteilung Wald, in der Folge die Waldgrenzen auf Parzelle Nr. aaa mit dem Nachführungsgeometer und unter Einbezug der Eigentümerschaft nochmals auf (Augenscheinsverhandlung vom 11. Februar 2021). Als Folge davon zog es die auf der Parzelle Nr. aaa festgelegte (und im Beschwerdeverfahren SKRD.20.405 umstrittenen) Waldgrenze in Wiedererwägung und legte sie neu fest. Dieses Ergebnis wurde (vom 9. März bis 7. April 2021) öffentlich aufgelegt, und es konnte dagegen wiederum Einsprache erhoben werden, d.h. der Rechtsmittelweg wurde neu geöffnet.