2.2.3. Nach dem Gesagten war vor Vorinstanz zunächst die Beschwerde vom 13. Oktober 2020 (SKRD.20.405) hängig. Dieses Beschwerdeverfahren wurde (am 4. Januar 2021) sistiert, da das für den Erlass des Waldgrenzenplans zuständige BVU, Abteilung Wald, der Instruktionsbehörde (am 15. Dezember 2020) mitgeteilt hatte, es werde die Waldgrenzen betreffend Parzelle Nr. aaa mit dem zuständigen Nachführungsgeometer nochmals aufnehmen und (bei Bedarf) wiedererwägungsweise (im Bereich der Parzelle Nr. aaa) neu verfügen. Eine Beschwerdeantwort hatte das BVU, Abteilung Wald, damals noch nicht erstattet, es hatte lediglich (am 15. Dezember 2020) das entsprechende Sistierungsgesuch gestellt.