Während der öffentlichen Auflage vom 9. März bis zum 7. April 2021 (Akten BVU, Abteilung Wald, act. 114) erhob die Beschwerdeführerin am 6. April 2021 Einsprache (§ 33a AWaG). Sie beantragte, das sistierte Verfahren SKRD.20.405 sei wieder aufzunehmen und weiterzuführen, die von der Abteilung Wald getroffenen Anordnungen vom 24. Februar 2021 seien vollständig aufzuheben, und die Waldgrenze sei gestützt auf die aktuelle Bestockung und den von der Natur vorgegebenen natürlichen Verlauf entlang der Höhenkote 535 zu belassen (Akten BVU, Abteilung Wald, act. 130 ff.; Vorakten, act. 36).