Nach einer Augenscheinsverhandlung vom 11. Februar 2021 – unter Einbezug der Eigentümerschaft und des Nachführungsgeometers (vgl. Akten BVU, Abteilung Wald, act. 86 ff.; Vorakten, act. 26) – teilte das BVU, Abteilung Wald, den Beteiligten am 24. Februar 2021 mit, den Waldgrenzenplan im Bereich der Parzelle Nr. aaa wiedererwägungsweise anzupassen. Die Änderung des Waldgrenzenplans auf der Parzelle Nr. aaa wurde im beigelegten Plan aufgezeigt.