Der Rechtsdienst des Regierungsrats stimmte diesem Sistierungsgesuch am 4. Januar 2021 – vorbehältlich allfälliger sofortiger sowie begründeter Einwände seitens der Beschwerdeführer – zu. Das BVU, Abteilung Wald, wurde zudem gebeten, seinen Wiedererwägungsentscheid direkt zu eröffnen und dem regierungsrätlichen Rechtsdienst eine Kopie des Entscheids zuzustellen (Vorakten, act. 25; Akten BVU, Abteilung Wald, act. 73 f.).