Akten BVU, Abteilung Wald, act. 67 f.). Das BVU, Abteilung Wald, teilte am 15. Dezember 2020 mit, es beabsichtige, die Waldgrenzen mit dem zuständigen Nachführungsgeometer nochmals aufzunehmen und (bei Bedarf) wiedererwägungsweise im Bereich der Parzelle Nr. aaa neu zu verfügen. Deshalb werde beantragt, das Beschwerdeverfahren zu sistieren (Vorakten, act. 23 f.; Akten BVU, Abteilung Wald, act. 71 f.). Der Rechtsdienst des Regierungsrats stimmte diesem Sistierungsgesuch am 4. Januar 2021 – vorbehältlich allfälliger sofortiger sowie begründeter Einwände seitens der Beschwerdeführer – zu.