30. September 2019 öffentlich aufgelegen sei) im Bereich der Parzelle Nr. aaa formell ersetzt worden. Damit habe die Beschwerde vom 13. Oktober 2020 und auch das diesbezügliche, zwischenzeitlich sistierte Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat, das sich noch auf den für den ganzen Kanton Aargau erlassenen Waldgrenzenplan (welcher vom 1. bis 30. September 2019 öffentlich aufgelegen sei) bezogen habe, hinsichtlich der Parzelle Nr. aaa ihren Anfechtungsgegenstand verloren, was zur Gegenstandslosigkeit der formell noch hängigen Beschwerde führe (angefochtener Entscheid, S. 5).