5. Alles unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MWSt zu Lasten der Abteilung Wald (BVU) bzw. der Staatskasse. 2. Am 31. Oktober 2023 (Postaufgabe: 1. November 2023) teilte die Beschwerdeführerin zwei Korrekturen der Beschwerde mit. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 5. Dezember 2023 beantragte der Rechtsdienst des Regierungsrats namens des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 22. Februar 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: