B. 1. Gegen den Entscheid vom 10. September 2020 erhob A._____ Beschwerde beim Regierungsrat (Verfahren SKRD.20.405). Am 4. Dezember 2020 reichte sie die Vollmachten der weiteren Eigentümer der Parzelle Nr. aaa nach. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2020 ersuchte das BVU, Abteilung Wald, das Beschwerdeverfahren sei zu sistieren. Am 4. Januar 2021 stimmte der Rechtsdienst des Regierungsrats – vorbehältlich allfälliger sofortiger sowie begründeter Einwände seitens der Beschwerdeführer – einer vorläufigen Sistierung des Beschwerdeverfahrens zu.