A. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Wald, legte vom 1. bis zum 30. September 2019 den für den Kanton Aargau festgelegten Waldgrenzenplan öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage erhob A._____, Miteigentümerin der in der Gemeinde Q._____ gelegenen Parzelle Nr. aaa, Einsprache. Am 3. Februar 2019 reichte die Einsprecherin die Unterschriften der weiteren Eigentümer der Parzelle Nr. aaa nach. Nach durchgeführter Einspracheverhandlung wies das BVU, Abteilung Wald, die Einsprache am 10. September 2020 ab.