Die Wiedererteilung des Führerausweises nach einem Sicherungsentzug wegen Alkoholmissbrauchs kann je nach den konkreten Umständen für mehrere Jahre an Auflagen geknüpft werden. Das Bundesgericht geht davon aus, dass die dauerhafte Überwindung der Sucht einer Behandlung und Kontrolle während 4-5 Jahren bedarf, und hat nicht beanstandet, die Wiedererteilung grundsätzlich von einer dreijährigen Totalabstinenz abhängig zu machen, auch wenn kürzere Fristen üblich seien (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_164/2020 vom 20. August 2020, Erw. 4.3, mit Hinweisen).