4.4. Die an die Wiedererteilung des Führerausweises regelmässig geknüpften Auflagen sind Nebenbestimmungen, die dazu dienen, Unsicherheiten beim Nachweis Rechnung zu tragen, ob die Alkoholabhängigkeit oder andere Süchte, welche die Fahreignung ausschliessen, tatsächlich behoben sind und die Fahrfähigkeit der betroffenen Person stabil ist. Die Auflagen müssen den konkreten Umständen angepasst und verhältnismässig sein (Urteil des Bundesgerichts 1C_600/2022 vom 8. September 2023, Erw. 3.1 mit Hinweisen). Die Wiedererteilung des Führerausweises nach einem Sicherungsentzug wegen Alkoholmissbrauchs kann je nach den konkreten Umständen für mehrere Jahre an Auflagen geknüpft werden.