mindestens zwei Jahren lediglich eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung durchzuführen gewesen. Nachdem der Beschwerdeführer während beinahe neun Jahren im Strassenverkehr nicht aufgefallen war, wurde bei ihm am 7. Dezember 2022 ein Atemalkoholwert von 28 mg/l und damit im knapp strafbaren Bereich festgestellt (vgl. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. Februar 2023).