Gestützt auf ein medizinisches Kurzgutachten wurde dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Mai 2014 der Führerausweis unter der Auflage "0.0 Promille eine angemessene Zeit vor, sowie während des Führens von Motorfahrzeugen" wieder erteilt. Die Aufhebung dieser Auflage wurde frühestens nach zwei Jahren und nur nach einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung in Aussicht gestellt. – Am 7. Dezember 2022, 07:55 Uhr, wurde der Beschwerdeführer anlässlich einer stehenden Verkehrskontrolle durch die Kantonspolizei Aargau angehalten.