__ als Betroffene mit der Beibehaltung der Beistandschaft einverstanden war und gegen die Beiständin keine Vorbehalte hatte, während die Beschwerdeführerin trotz dieser unmissverständlichen Meinungsäusserung von B._____ (mehrfach) die Nichtigkeit der Beistandschaft und die Nichtigkeit des durch die Beiständin aufgenommenen Inventars sowie die Rückabwicklung der Geschäftsbesorgungen der Beiständin forderte. Im Zusammenhang mit dem Inventar verlangte die Beschwerdeführerin aktenkundig dessen Anpassung bzw. die Löschung einer Geldschuld der Beschwerdeführerin in der Höhe von CHF 10'000.00 gegenüber B._____.