In Kenntnis dieses rechtskräftigen Entscheids und damit auch in Kenntnis des aufgezeigten konkreten Interessenkonflikts habe die Beschwerdeführerin im Hinblick auf das Erwachsenenschutzverfahren vor dem Familiengericht von B._____ am 7. Februar 2023 eine Anwaltsvollmacht unterschreiben lassen. Als gewillkürte Rechtsvertreterin ihrer Mutter habe sie im Erwachsenenschutzverfahren vor dem Bezirksgericht erneut beantragt, die "nichtige" Beistandschaft sei "rückabzuwickeln". Die Beschwerdeführerin habe mit ihren Anträgen in der Hauptsache somit erneut auf den Verzicht bzw. die Wiederaufhebung der Verbeiständung von B.__