Soweit A._____ einmal mehr die Nichtigkeit der über ihre Mutter errichteten Beistandschaft behaupte, habe das Obergericht bereits im Entscheid XBE.2022.19/29 vom 18. Oktober 2022, Erw. 5, ausgeführt, dass das Verfahren nach den damals während der Covid-Pandemie geltenden angepassten Verfahrensvorschriften nicht zu beanstanden sei (Entscheid XBE.2023.44 vom 14. August 2023, Erw. 6.4).