3.3.4. Die gegen diesen Entscheid des Familiengerichts erhobene Beschwerde wurde (zusammen mit weiteren Beschwerden) aufgrund des Hinschieds von B._____ von der Kontrolle abgeschrieben, wobei das Obergericht im Entscheid XBE.2023.44 vom 14. August 2023 die Frage der Gültigkeit der Vollmacht vom 7. Februar 2023 im Rahmen der Kostenverteilung summarisch prüfte. Es hielt fest, die Vollmacht sei entsprechend der nachvollziehbaren und schlüssigen Ausführungen des Familiengerichts ungültig gewesen und A._____ habe B.___