Gestützt auf das Gutachten, das als vollständig, nachvollziehbar und schlüssig beurteilt wurde, hielt das Familiengericht fest, dass bereits die Durchsicht der Akten des Verfahrens KE.2019.779 und der einhergehenden Subgeschäfte zeige, wie verworren und komplex die erwachsenenschutzrechtliche Angelegenheit unterdessen sei. Die Anwaltsvollmacht vom 7. Februar 2023 sei sehr offen formuliert. Als Betreff sei "Erwachsenenschutz, Geschäftsübergabe an G._____" aufgeführt. Zur rechtskräftigen Unterzeichnung müsste B._____ in der Lage gewesen sein, abschätzen zu können, welche Bereiche unter "Erwachsenenschutz" fallen und welche Verfahrensschritte mit der Mandatierung bezweckt würden. In