Insbesondere seien das Kurzzeitgedächtnis betroffen und die Fähigkeit zur Urteilsbildung bei komplexeren Sachverhalten eingeschränkt. Sie sei nicht mehr in der Lage, komplexere rechtliche, finanzielle oder administrative Belange selb- - 18 - ständig zu regeln. B._____ sei unter Berücksichtigung der linearen Abnahme der kognitiven Fähigkeiten bereits Ende 2021 (im Zusammenhang mit der Mandatierung des Treuhandbüros als Vorsorgebeauftragte) nicht mehr fähig gewesen zu überblicken, welche Aufgaben sie diesem Büro übertrage (Erw. 4.3.1).