Bei B._____ sei der Prozess der kognitiven Beeinträchtigung derart weit fortgeschritten, dass sie auch länger zurückliegende Ereignisse und Sachverhalte nicht mehr sicher abrufen könne. Insbesondere sei bei ihr eine starke Entscheidungsunsicherheit spürbar, was ihre Suggestibilität erhöhe. Zusammenfassend würden bei B._____ deutliche kognitive Beeinträchtigungen im Sinne einer leichten Demenz vorliegen. Insbesondere seien das Kurzzeitgedächtnis betroffen und die Fähigkeit zur Urteilsbildung bei komplexeren Sachverhalten eingeschränkt.