3.3.2.3. Bereits zuvor, nämlich am 2. April 2022, reichten A._____ und ihre Mutter beim Obergericht eine als "Rechtsverweigerungs- und Aufsichtsbeschwerde" betitelte Eingabe ein. Diesbezüglich wurde (nebst einem separaten Aufsichtsverfahren) ein Beschwerdeverfahren (XBE.2022.19) eröffnet. Am 15. Mai 2022 erhob A._____ beim Obergericht zudem Beschwerde - 15 -