Am 25. März 2022 erstattete schliesslich Dr. med. I._____ das Gutachten, welches den Beteiligten am 31. März 2022 zur Stellungnahme zugestellt wurde. A._____ reichte in der Folge beim Obergericht, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, eine Aufsichtsanzeige sowie ein Ausstandsbegehren gegen Gerichtspräsidentin C._____ ein. Daraufhin verfügte das Familiengericht am 3. Mai 2022, dass den verfahrensbeteiligten Personen die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten einstweilen abgenommen und diese erst nach Abschluss der Verfahren betreffend Ausstandsbegehren und Aufsichtsanzeige neu angesetzt werde.