Am 22. Dezember 2021 teilte der Gutachter dem Familiengericht mit, dass er am 21. Dezember 2021 die Begutachtung nicht wie geplant habe vornehmen können. Als er B._____ habe besuchen wollen, habe sich A._____ in deren Zimmer aufgehalten, ihn des Hausfriedensbruchs beschuldigt und die Regionalpolizei wie auch die Heimleitung gerufen mit der Begründung, sie müsse die Begutachtung verhindern. In der Folge hielt das Familiengericht ausdrücklich am angeordneten Gutachten fest und machte A._____ darauf aufmerksam, dass keinerlei Behinderung der Exploration toleriert werde. Am 25. März 2022 erstattete schliesslich Dr. med.