Am 22. November 2021 beauftragte das Familiengericht Dr. med. I._____ mit der Begutachtung der Urteilsfähigkeit von B._____. Am 18. Dezember 2021 reichte E._____ dem Familiengericht eine von der Betroffenen unterzeichnete Erklärung vom 17. November 2021 ein, wonach sie mit der Begutachtung einverstanden sei. Am 22. Dezember 2021 teilte der Gutachter dem Familiengericht mit, dass er am 21. Dezember 2021 die Begutachtung nicht wie geplant habe vornehmen können.